Rechtsprechung
BGH, 04.12.1952 - 2 StR 396/52 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- BGH, 21.10.1952 - 2 StR 396/52
- BGH, 04.12.1952 - 2 StR 396/52
Papierfundstellen
- BGHSt 3, 317
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.12.1950 - IV ZB 108/50
Vorlegung nach § 28 FGG. Erbscheinsverfahren
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- BGH, 22.10.1963 - 1 StR 397/63
Übersehen der Möglichkeit zur Strafmilderung - Nichtbeachtung eines …
Es geht nicht an, ihm einen Umstand zur Milde aufrechnen, in dem sich das Verwerfliche seines verbrecherischen Tuns besonders ausprägt (vgl. auch BGHSt 1, 22, 28 [BGH 09.01.1951 - 4 StR 55/50]; 3, 320) [BGH 04.12.1952 - 2 StR 396/52]. - BGH, 03.02.1960 - 2 StR 576/58
Vorliegen der Verfahrensvoraussetzung der deutschen Gerichtsbarkeit als …
Obwohl die Rechtsprechung den Ausschluß nur auf bestimmte Strafbestimmungen beschränkte (BGHSt 3, 317, 319) [BGH 04.12.1952 - 2 StR 396/52], wurde das Gesetz nicht aufrechterhalten, sondern ebenfalls durch das AHKG A - 37 mit Wirkung vom 5. Mai 1955 aufgehoben. - BGH, 15.10.1958 - 2 StR 392/58
Rechtsmittel
Allerdings hat die Strafkammer bei der unternommenen Verleitung zur Anstiftung zum Meineid die Strafmilderung des § 157 StGB dem Angeklagten zu Unrecht zugebilligt (BGHSt 1, 22, 28 [BGH 09.01.1951 - 4 StR 55/50]; 3, 320 [BGH 04.12.1952 - 2 StR 396/52];… RG GA 58, 461); dies hat sich jedoch nur zu seinen Gunsten ausgewirkt.
- BGH, 17.11.1955 - 4 StR 401/55
Rechtsmittel
Bei der Verurteilung wegen Anstiftung zu dem Vergehen der falschen uneidlichen Aussage ist die Strafmilderung nach dieser Bestimmung nicht möglich (BGHSt 1, 22; 3, 320) [BGH 04.12.1952 - 2 StR 396/52]. - BGH, 05.05.1953 - 2 StR 346/52
Rechtsmittel
Dieser gegenüber dem Jahre 1948 erheblich veränderten Sach- und Rechtslage darf und muss die Auslegung der VO Nr. 168 angepasst werden; der Auslegung durch ein deutsches Gericht steht Art. 3 des AHK-Gesetzes Nr. 13 nicht entgegen (vgl. BGHSt 3, 317, 319; BGHZ 1, 9, 13). - BGH, 20.12.1955 - 1 StR 50/55
Rechtsmittel
Die Strafmilderung des § 157 StGB findet auf den Anstifter grundsätzlich keine Anwendung (BGHSt 1, 22, 28 [BGH 09.01.1951 - 4 StR 55/50]; 3, 320) [BGH 04.12.1952 - 2 StR 396/52]. - BGH, 10.07.1962 - 1 StR 234/62
Rechtsmittel
Bei der Bestimmung der Einzelstrafe wegen der Anstiftung O.s zur uneidlichen Falschaussage kommt zwar eine Strafmilderung nach § 157 Abs. 1 StGB nicht in Betracht, weil das Gesetz diese Vergünstigung nur dem Täter und nicht dem Teilnehmer gewährt (BGHSt 1, 22, 28 [BGH 09.01.1951 - 4 StR 55/50]; 3, 320) [BGH 04.12.1952 - 2 StR 396/52]. - BGH, 12.06.1959 - 4 StR 150/59
Rechtsmittel
Die Strafkammer verkennt nicht, daß die Vorschrift des § 157 StGB nur auf den Meineidstäter selbst, nicht aber auch auf den Anstifter zum Meineide anwendbar ist (BGHSt 1, 22, 28 [BGH 09.01.1951 - 4 StR 55/50]; 3, 320) [BGH 04.12.1952 - 2 StR 396/52]; sie meint aber, es hätte eine Strafmilderung im gleichen Umfang Platz greifen müssen, "als lägen die Voraussetzungen des § 57 StGB vor".
Rechtsprechung
BGH, 21.10.1952 - 2 StR 396/52 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 21.10.1952 - 2 StR 396/52
- BGH, 04.12.1952 - 2 StR 396/52
Papierfundstellen
- MDR 1953, 53
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65
Pätsch-Fall
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. Oktober 1952 (JZ 1953, S. 148) darauf hingewiesen, daß eine ähnliche Vorschrift bereits in den Entwürfen für ein Allgemeines Deutsches Strafgesetzbuch von 1925 und 1927 enthalten war. - BGH, 08.11.1965 - 8 StE 1/65
Pätsch - Art. 5 GG, Erörterung von Staatsgeheimnissen
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